Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbands. Sie wird einmal jährlich vom Vorstand einberufen.
Aufgaben:
· Sie bestimmt die Schwerpunkte der Aktivitäten des Verbands.
· Sie nimmt den Bericht des Vorstands entgegen und entlastet diesen.
· Sie wählt den neuen Vorstand.
· Sie setzt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest.
· Sie entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern, die gegen die Satzung verstoßen haben.
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